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Das neue BFSG: Was bedeutet das für euch und die Nutzung von HiOrg-Server?

Edit 01.07.2025: Abschnitt Ausnahmeregelung und FAQ ergänzt.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und damit neue Pflichten für alle, die digitale Angebote für Verbraucher:innen bereitstellen. Das betrifft auch euch, wenn ihr HiOrg-Server nutzt, um öffentliche Kurse anzubieten, Teilnehmende anzumelden oder digitale Dokumente zu verschicken. Hier erfahrt ihr, was das konkret für euch bedeutet und worauf ihr achten müsst.

Hinweis: Nutzt ihr unsere Software ausschließlich intern (z. B. für die Verwaltung im Unternehmen oder rein B2B), seid ihr vom Gesetz nicht betroffen.

Ausnahme: Es gibt Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt und die ausschließlich Dienstleistungen anbieten.

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node.html

Was müsst ihr beachten, wenn ihr HiOrg-Server nutzt?

🤔 Fall: Kursangebote an Privatpersonen über eure eigene Website
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 Eure Webseite muss barrierefrei sein.

🤔 Fall: Nutzung unserer Widgets, bspw. öffentl. Kursangebote & TN-Anmeldung (unverändert eingebettet)
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 Wir sorgen für die technische Barrierefreiheit der Komponenten, ihr sorgt für den barrierefreien Rahmen auf eurer Webseite (z. B. Kontraste, keine Überlagerungen).

🤔 Fall: Digitale Zertifikate oder Formulare für Teilnehmende
Barrierefreiheitspflicht ab 28.06.2025
💡 PDF-Dokumente müssen barrierefrei gestaltet sein.

🤔 Fall: Nutzung nur intern (z. B. B2B)
Barrierefreiheitspflicht: Nicht betroffen
💡 Das BFSG gilt nicht, solange keine Verbraucher:innen angesprochen werden.

🤔 Fall: Bestehende Webseite bleibt unverändert
Barrierefreiheitspflicht: Übergangsfrist bis Juni 2030
💡 Ihr habt Zeit bis 28.06.2030 – aber nur, wenn ihr nichts Wesentliches ändert.

Wann entfällt die Übergangsfrist?

Die Übergangsfrist bis Juni 2030 gilt nur, wenn eure Website oder euer digitales Angebot bereits vor dem 28.06.2025 öffentlich zugänglich war und ihr keine wesentlichen Änderungen vornehmt.

Die Frist entfällt, wenn ihr z. B.:

  • eure Website technisch oder gestalterisch grundlegend überarbeitet (Relaunch, neues CMS)
  • neue Funktionen (z. B. Kursbuchung, Zahlungsabwicklung, zusätzliche Zertifikate) einbaut
  • die Einbettung unserer Komponenten maßgeblich verändert

Sobald das passiert, müsst ihr die Barrierefreiheitsanforderungen sofort erfüllen!

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit heißt hier, dass eure digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausreichende Farbkontraste
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Barrierefreie PDF-Dokumente
  • Klare und verständliche Navigation
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Die technischen Anforderungen richten sich nach der Norm EN 301 549 und den WCAG 2.1 (Level AA).

Wer ist wofür verantwortlich?

Wir haben die Verantwortung, dass unsere Widgets (= die vom HiOrg-Server erstellten Inhalte, die in eurer Webseite eingebunden / angezeigt werden) technisch barrierefrei sind.

Ihr sorgt dafür, dass die Einbettung und der Kontext auf eurer Webseite barrierefrei sind (z. B. keine störenden Überlagerungen, ausreichende Kontraste).

Hinweis: Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder die Folge sein.

🛟 Ihr habt Fragen oder braucht Unterstützung? Meldet euch gerne bei uns – wir helfen euch weiter!
Gemeinsam machen wir eure digitalen Angebote fit für die Zukunft – und für alle Menschen zugänglich!