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Was ist eine AVV und wird sie zwingend benötigt?

Die AVV (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) ist ein Vertrag zur Regelung der Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Sie ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch einen externen Dienstleister verarbeitet werden. So wie beim Einsatz eines HiOrg-Servers.

Die AVV ist gesetzlich vorgeschrieben und legt verbindlich fest, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird und regelt unter anderem Themen wie Datensicherheit, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Rechte und Pflichten beider Parteien.
Die Vereinbarung dient nicht nur der Einhaltung der DSGVO, sondern auch dem Schutz der Organisation, da sie klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Verarbeitung der Daten schafft.

Die unterschriebene AVV kann bevorzugt direkt im HiOrg-Server im Bereich „System > Mein HiOrg-Server“ hochgeladen werden. Alternativ ist auch eine Übermittlung per E-Mail oder Fax möglich.