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Benötigen Sie den Nutzungsvertrag zwingend?

Nachdem Sie einen neuen HiOrg-Server eröffnet haben, können Sie das System zunächst völlig unverbindlich, ohne jegliche Verpflichtungen oder besondere Vereinbarungen testen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen nur fiktive Daten bearbeitet werden, daher muss diese (Test-)Nutzung auch noch nicht durch den Vorstand / Geschäftsführung Ihrer Organisation genehmigt sein.
Wenn Sie jedoch das System produktiv zur Arbeit in Ihrer Organisation nutzen, und reale Daten in den HiOrg-Server eintragen wollen, müssen Sie den Nutzungsvertrag unterschreiben und uns per Fax zusenden.
Die Unterzeichnung dieses Vertrages ist völlig unabhängig von der genutzten Version: Selbst wenn Sie „nur“ die kostenfreie Version nutzen wollen, müssen Sie uns den Nutzungsvertrag zusenden. Ebenso erinnern wir Sie ggf. an die Zusendung eines noch ausstehenden Nutzungsvertrages, selbst wenn Sie schon die Vollversion bestellt und sogar die Rechnung dazu bezahlt haben.
Wenn uns bislang noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist Ihrem Nutzungsvertrag eventuell noch eine weitere Seite „SEPA Lastschriftmandat“ angefügt. Diese müssen Sie natürlich nur dann ausgefüllt zurücksenden, wenn Sie in Zukunft auch diese bequeme Zahlungsweise nutzen möchten.

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